Warum? Darum! Folge 2: Die Windschattenregel

Die Skelett- Frage der Woche betrifft das Radfahren. Denn bei allen Rennen, die das Wechselszene-Skelett bisher absolviert hat, war das Windschattenfahren verboten.

Warum das denn?
Und was bedeutet ein Windschattenverbot eigentlich genau?

Ob ein Windschattenverbot gilt, oder nicht, müsst Ihr der jeweiligen Wettkampfausschreibung entnehmen. Nur bei ganz bestimmten Rennen unter Erfüllung von Auflagen kann der Veranstalter eine Windschattenfreigabe beantragen.
Bei den meisten Rennen ist also Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer verboten.

Das heißt, Ihr dürft Euch in einem Raum von 10m x 3m mittig hinter dem Rad eines Konkurrenten nicht länger aufhalten.
Wollt Ihr den Fahrer überholen, so müsst Ihr das so schnell wie möglich machen. Bei der Kurzdistanz habt Ihr dafür maximal 15 Sekunden, bei der Langdistanz maximal 30 Sekunden Zeit.
Auch wenn Ihr überholt wurdet, müsst Ihr so schnell wie möglich die Windschattenzone hinter dem schnelleren Athleten verlassen.

Wenn Ihr dennoch beim Draften erwischt wurdet, kann der Kampfrichter Euch eine schwarze Karte zeigen (Verdacht auf Windschattenfahren). Fahrt Ihr weiterhin Windschatten gibt es die rote Karte. Dazu aber in einem der nächsten Blogs noch mehr.

Die Windschattenregeln findet Ihr hauptsächlich auf Seite 23 der DTU Sportordnung.

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