Das ist die neue DTU Sportordnung für die Saison 2018
Die Sportordnung ist das ABC des Triathleten. Jeder, der am Renngeschehen teilnimmt sollte diese auch kennen. Wir haben uns deshalb zahlreichen Regeln schon im Detail in unserer Rubrik „Warum? Darum!“ gewidmet. Die neueste Version wurde vergangene Woche veröffentlicht. Martin Wunderlich, Veranstaltervertreter im BTV, fasst die wichtigsten Änderungen für euch zusammen.
Kurz erklärt: die wichtigsten Änderungen
Eine der wichtigsten Regeländerungen 2018 betrifft das Thema Bremsen. Nach der neuen SpO sind Scheibenbremsen nun generell erlaubt. In der zweiten Disziplin wird ab sofort zudem das sogenannte Blocking – grundloses Fahren in der Mitte der Radstrecke, mit Behinderung überholender Athleten – geahndet und mit einer Gelben Karte bestraft.
Auch Schüler und Jugendliche sollten sich das überarbeitete Regelwerk vor dem Saisonstart noch einmal genau anschauen. Bei einer Wassertemperatur von 14 bis 15,9 Grad ist der Kälteschutzanzug jetzt Pflicht. Die bisher begrenzte Abrolllänge in der Wertungsklasse Jugend A wurde aufgehoben.
Im Detail überarbeitet hat die fünfköpfige Technische Kommission auch die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Kommunikationsgeräten. Demnach dürfen Athleten während des Wettkampfs Mobiltelefone, Smart Watches oder Funkgeräte nicht in einer Art und Weise benutzen, die sie vom Renngeschehen ablenkt. Hierzu gehören unter anderem Telefonieren, das Abspielen von Musik, Fotografieren sowie die Nutzung sozialer Medien.