Chiemsee Triathlon: Regeln für die Bayerische Meisterschaft
Bereits im zweiten Jahr hat der Chiemsee Triathlon den Zuschlag für die Austragung der Bayerischen Meisterschaft über die Mitteldistanz erhalten. Der BTV erklärt, wer bei dem Wettkampf am 30. Juni (Sonntag) Chancen hat, in die Wertung zu kommen.
Aus gegebenem Anlass und um künftig weitere Missverständnisse zu vermeiden, wird bezüglich der Wertung für Landesmeisterschaften ausdrücklich auf die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union verwiesen.
Für Deutsche- und Landesmeisterschaften sind ausschließlich Athleten mit Startpass zu werten. Das hat unter anderem zur Folge, dass nur Athleten mit dem Startpass des Bundeslandes, in welchem sie zur Wertung einer Meisterschaft antreten, auch über einen Startpass des entsprechenden Landesverbandes verfügen müssen.
Es ist also für die Wertung für eine bayerische Meisterschaft zwingend notwendig, über einen vom BTV ausgestellten Startpass zu verfügen. Außerdem sind die meldenden Athleten verpflichtet, bei der Anmeldung zu Wettkämpfen richtige Angaben, gemäß Startpass, zu machen. Bei falschen Angaben (z. B. Startpassnummer, Vorname, Name, Vereinsname) ist der Sportler, gem. SpO DTU, zu disqualifizieren.
Hier die entsprechenden Zitate der Sportordnung der Deutschen Triathlon Union 2013:
C.6 Zeitnahme und Ergebnisse
Alle Teilnehmer, die unter Einhaltung der Sportordnung das Ziel erreichen, werden in ihren Altersklassen gewertet.
Gewertet werden:
b) bei Landesmeisterschaften alle Athleten, die einen gültigen DTU Startpass besitzen und dem Landesverband angehören, der Veranstalter bzw. Ausrichter ist.
c) Tageslizenzteilnehmer und verspätet eingehende Meldungen können nicht in die Meisterschaftswertung aufgenommen werden.
D.2 Startberechtigung DTU – Startrecht
b) Erteilende Stelle für den Startpass ist der Landesverband, dem der Athlet angehört……….
h) Bei einem Start unter falschem Namen, falscher Altersangabe ……. und/oder wenn der Athlet falsche Angaben macht, wird er disqualifiziert
D.5 Wettkampfanmeldung
Um an einem DTU-Wettkampf teilzunehmen, sind die rechtzeitige Anmeldung und die Bezahlung der Teilnahmegebühr gemäß den Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Ausrichters erforderlich.
Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Ausrichters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Vorsätzlich gemachte falsche Angaben führen zu Sanktionen gemäß der DTU-Disziplinarordnung.